14.2.15.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Aktivierungspflichtige Steuern ... sind Anschaffungsnebenkosten, die als Bestandteile des Anschaffungswertes auf den entsprechenden Bestandskonten aktiviert werden.

 

Aktivierungspflichtige Steuern sind:

3,5 % Grunderwerbssteuer, die beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden statt der Umsatzsteuer erhoben wird
Zölle bei der Einfuhr von Gütern aus Nicht-EU-Staaten

SchaeferKunzJ, 25.02.2005, Seite 1021
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