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14.3.2.6 Umsatzsteuer bei zeitlicher Abgrenzung

Die Umsatzsteuer ist bei zeitlichen Abgrenzungen jeweils zu buchen,

wenn eine Rechnung vorliegt und zusätzlich die Leistung erbracht wurde
oder die Zahlung geleistet wurde (aber nicht wenn der Aufwand oder der Ertrag anfällt!).

Beispiel

Für die Fremdinstandhaltung von Maschinen im Dezember erhält und bezahlt die Skapen GmbH die Rechnung über 1.000 € zzgl. 16 % USt. erst nachträglich am 9. Januar. Buchungen zum 31. Dezember des alten Geschäftsjahres:

 

Reparatur u. Instandhaltung v. TA/Maschinen, 1.000 €

an

Sonstige VB, 1.000 €

 

Buchungen am 9. Januar (Das Konto »Sonstige Verbindlichkeiten« wurde wieder eröffnet):

 

Sonstige VB, 1.000 €;

Vorsteuer 16 %, 160 €

an

Bank, 1.160 €

SchaeferKunzJ, 25.02.2005, Seite 1088
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