14.3.4.1.1 Aufgaben des Jahresabschlusses

Gesetzliche Grundlage

Gem. § 242 HGB ist für den Schluss des Geschäftsjahres der Jahresabschluss aufzustellen.

Interessenten

Anteilseigner
Gläubiger
Steuerbehörden

Einzelaufgaben

Rechenschaftslegung und Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
Grundlage der Gewinnverteilung
Basis für die Ermittlung der Steuerbilanz

SchaeferKunzJ, 21.02.2005, Seite 1165
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