14.3.5.1 KonsolidierungskreisEinheitstheorieEinheitstheorie …, gem. § 297 III HGB besagt, dass im Konzernabschluss die Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen ist, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. KonzernbegriffDer Konzernbegriff wird gesetzlich unterschiedlich definiert. § 290 I HGB und § 11 PublG sehen die einheitliche Leitung als Merkmal. SchaeferKunzJ, 21.02.2005, Seite 1207 |