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14.3.5.1 Konsolidierungskreis

Einheitstheorie

Einheitstheorie …, gem. § 297 III HGB besagt, dass im Konzernabschluss die Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen ist, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären.

Konzernbegriff

Der Konzernbegriff wird gesetzlich unterschiedlich definiert. § 290 I HGB und § 11 PublG sehen die einheitliche Leitung als Merkmal.

SchaeferKunzJ, 21.02.2005, Seite 1207
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Jan Schäfer-Kunz
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