Einheitstheorie
Einheitstheorie …, gem. § 297 III HGB besagt, dass im Konzernabschluss die Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen ist, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären.
Konzernbegriff
Der Konzernbegriff wird gesetzlich unterschiedlich definiert. § 290 I HGB und § 11 PublG sehen die einheitliche Leitung als Merkmal.