5.3.2 Kooperationen

Definition

(Langfristige) Zusammenarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen.

Geschichte

In den fünfziger Jahren durch den Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) in die wettbewerbspolitische Diskussion eingeführter Begriff zur Kennzeichnung leistungssteigernder Unternehmensverbindungen. Wurde 1973 in § 5b GWB gesetzlich verankert.

Gesetzliche Regelung

§ 5 b GWB [Kooperationserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen]: [Das Verbot der Kartellbildung] gilt nicht für Verträge und Beschlüsse, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch eine .. zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, wenn dadurch der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und der Vertrag oder Beschluss dazu dient, die Leistungsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu fördern.

SchaeferKunzJ, 22.06.2004, Seite 809
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