5.3.5 Konzerne§ 18 AktG Konzern und Konzernunternehmen(1) AktG Konzern und Konzernunternehmen sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern. StammhauskonzerneStammhauskonzerne sind dadurch gekennzeichnet, dass das herrschende Unternehmen, die sogenannte Muttergesellschaft, noch operativ tätig ist.
Konzerne mit HoldingstrukturKonzerne mit Holdingstruktur sind dadurch gekennzeichnet, dass eine rechtlich selbständige Holdinggesellschaft besteht, die nicht mehr operativ tätig ist, sondern primär die Finanzströme zwischen den Tochtergesellschaften und die Besetzung wesentlicher Führungspositionen steuert.
SchaeferKunzJ, 4.07.2004, Seite 812 |